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21.12.2011
GAV Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Der GAV Personalverleih wird am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten, damit sich die betroffenen Betriebe auf die neue Situation einstellen können. Für allfällige GAV-Verletzungen während dieser Übergangsfrist dürfen die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih keine Konventionalstrafen und Kontrollkosten aussprechen.
Den Vertragstext sowie ergänzende Informationen zum GAV Personalverleih finden Sie hier:
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